Mit dem Hund auf die Insel in Zeiten des NHundG
Das Thema Hund und Norderney führt immer wieder zu Konflikten. Um es gleich vorweg zu nehmen: Im Haus Seeadler sind von Feriengästen mitgebrachte Hunde gemäß der geltenden Hausordnung nicht erlaubt.
Trotzdem ist das Thema spannend, insbesondere nach dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG). Im Norderneyer Morgen war dazu am Donnerstag, 4.7.2013, folgendes zu lesen:
"Ebenfalls Bestandteil des Gesetzes ist die Pflicht, jeden Hund mit einem Chip kennzeichnen und ihn bei einem zentralen Register eintragen zu lassen. Zudem muss für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese beiden Voraussetzungen müssen auch Hundehalter erfüllen, die Niedersachsen nur besuchen oder hindurchreisen, also auch Norderney-Urlauber."
Wie immer in solchen Fällen sollte der Originaltext des Gesetzes helfen. Dieses kann unter http://.../Niedersaechsisches_Gesetz_ueber_das_Halten_von_Hunden_NHundG_.pdf eingesehen werden. Unter § 1 - Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich ist dort zu lesen:
"(2) Dieses Gesetz gilt für das Halten von Hunden in Niedersachsen durch Hundehalterinnen und Hundehalter, die
1. in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind,
2. sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben, oder
3. den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und der Hund sich dort aufhält,
sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen."
Ziffer 1 bis 3 lassen nun nicht den Rückschluss zu, dass auch der Norderney-Urlauber dem NHundG unterliegt. Der Nachsatz "sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen" ist hingegen interpretationsbedürftig. Ist hiermit tatsächlich eine Begründung dafür abzuleiten, dass der Norderney-Urlauber mit Hund diesen zu chippen hat und auch den weiteren Bestimmungen des Gesetzes unterliegt?
Zur Klärung dieser Fragestellung haben wir zwei Anfragen verschickt. Einerseits an die Pressestelle des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und andererseits an die "Hunderegister Niedersachsen - KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH". Die Adressen finden Sie unten. Sollte Sie das Thema auch interessieren, so fragen Sie doch einfach selbst an!
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Minister Christian Meyer,
Calenberger Str. 2, 30169 Hannover, Tel: 0511-120-2095, Fax: 0511-120-2382, www.ml.niedersachsen.de - Hunderegister Niedersachsen KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH, Elsässer Straße 66, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 39010-400, Telefax 0441 39010-401, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.hunderegister-nds.de
Wir sind auf die Antworten gespannt!
Nichtsdestotrotz gilt auf Norderney für Hundebesitzer natürlich eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme. Hierzu gehört die Leinenpflicht und die Verpflichtung zur Reinhaltung. Dazu sind an vielen Stellen der Insel "Schietbüdel" zu finden. Eine Servicegebühr wird für Hunde (noch) nicht erhoben, allerdings muss für die Fährfahrt bezahlt werden. Einzelheiten sind auf den Seiten der Staatsbad Norderney GmbH zur finden.
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